Fremdsprachenprogramm

Kompetenz für eine internationale Karriere

Vor dem Hintergrund der Globalisierung und aufgrund der Tatsache, dass junge Juristinnen und Juristen zunehmend über nationale Grenzen hinweg international einsetzbar sein müssen, ist eine fremdsprachliche Zusatzausbildung wichtiger denn je. An der Bucerius Law School ist die Ausbildung in englischer Rechtssprache daher integraler Bestandteil des Jurastudiums.

Pflichtmäßig belegen alle Studierenden die Kurse „Introduction to Legal English” und „Foundations of Contract Law”. Freiwillig können die Studierenden weitere Kurse in anderen Rechtssprachen oder auch allgemeine Sprachkurse besuchen. Neben Englisch, das in bestimmten Kursen obligatorisch belegt werden muss und freiwillig ausgebaut werden kann, bietet das Fremdsprachenprogramm der Hochschule Französisch und Spanisch sowie bei ausreichenden Teilnehmerzahlen Chinesisch und Arabisch auf freiwilliger Basis an.

Institutional TOEFL (TOEFL ITP) an der Bucerius Law School

Das Fremdsprachenprogramm bietet Studieninteressierten die Möglichkeit, einen „Institutional TOEFL” (TOEFL ITP) an der Bucerius Law School abzulegen. Der Erwerb eines solchen Sprachzertifikats ist ein Teil des Bewerbungsverfahrens für das Jurastudium.

Fremdsprachenprüfungen

Auf dem Bachelor-Zeugnis, das die Studierenden nach dem 10. Trimester erhalten, sind alle während des Studiums belegten fremdsprachlichen Veranstaltungen aufgeführt. Die Studierenden können daneben eine interne „Fachspezifische Fremdsprachenprüfung” (FFP) in Englisch, Französisch und Spanisch ablegen. Am Ende ihrer Ausbildung haben die Studierenden der Bucerius Law School damit beste Voraussetzungen auf dem Arbeitsmarkt, insbesondere, wenn sie eine Karriere in internationalen Organisationen oder im diplomatischen Dienst anstreben.

Im Mittelpunkt der fremdsprachlichen Ausbildung steht die Simulation authentischer fremdsprachlicher Situationen. Dazu gehören:

  • Kommunikation mit Kolleginnen und Kollegen oder Klienten/Mandantinnen und Mandanten,
  • Diskussionen,
  • Mooting (Simulation gerichtlicher Plädoyers),
  • Verhandeln,
  • Schreiben, beispielsweise das Verfassen wissenschaftlicher Abhandlungen.

Neben dem Erlernen der fremdsprachlichen Rechtsterminologien erhalten die Studierenden damit auch wichtige Eindrücke vom späteren praktischen Berufsleben.

Mit der fremdsprachlichen Ausbildung erhalten die Studierenden außerdem Einblicke in fremde Rechtskulturen, speziell das „Common Law” des anglo-amerikanischen Rechtssystems. Die Studierenden lernen die Institutionen, Methoden und Prozeduren kennen und machen sich gleichzeitig vertraut mit den wichtigsten Rechtsgrundlagen, speziell des Wirtschaftsrechts.

Foreign Language Brochure

Eine ausführliche Broschüre zum Fremdsprachenprogramm an der Bucerius Law School inkl. Veranstaltungsübersicht können Sie sich hier herunterladen (PDF).

Direktorin

Lezel Roddeck, LL.M.
Attorney of the High Court of South Africa

Tel.: (040) 30706 – 2924
E-Mail: lezel.roddeck(at)law-school.de

Anglo-American Law Lecturer

Lindsey Griffith

Tel.: (040) 30706 – 286
E-Mail: lindsey.griffith(at)law-school.de

Sekretariat

Sonja Kunter

Tel.: (040) 30706 – 284
E-Mail: sonja.kunter(at)law-school.de

Hamburg